Maschinenbau Meisterbetrieb

In der Eller 2
36119 Neuhof
OT Dorfborn
(Gewerbegebiet)

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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung, auch für alle künftigen Warenlieferungs-, Nachlieferungs-, Montage- und Reparaturverträge zwischen den Parteien in laufender Geschäftsbeziehung, ohne dass eine erneute Einbeziehung oder Bezugnahme auf die AGB nach der erstmaligen Vereinbarung notwendig ist. Die Firma Schleicher wird bei jeder Neufassung und Änderung der AGB den Kunden schriftlich über die Änderung informieren und auf Wunsch ein Exemplar der geänderten AGB zusenden.

2. Unsere Allgemeinde Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Firma Schleicher ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Firma Schleicher in Kenntnis der AGB des Vertragspartners die Lieferung an ihn vorbehaltslos ausführt.

3. Jede Bestimmung dieser Bedingungen ist für sich allein gültig.

4. Bei Schriftstücken, deren Übersetzung in ausländischer Sprache beigefügt ist und die sich auf einen Vertrag beziehen, für den Deutsch Verhandlungssprache ist, gilt die Übersetzung nur als Information. Für den Vertragsinhalt allein entscheidend ist der deutsche Wortlaut.

5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden

II. Angebote

1. Angebote durch uns sind freibleibend. Sie stellen eine Aufforderung gegenüber dem Besteller dar, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Die Firma Schleicher ist nicht verpflichtet, einem auf ein solches Angebot Bezug nehmend, Auftragsschreiben eines potentiellen Bestellers zu widersprechen, wenn der Vertrag nicht zustande kommen soll. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die Firma Schleicher berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von drei Wochen nach seinem Zugang bei der Firma Schleicher anzunehmen.

2. Beschreibungen und Abbildungen unserer Ware sind nur annähernd maßgeblich. Wir behalten uns vor, im handelsüblichen Umfang durch den technischen Fortschritt oder durch Rationalisierung bedingte sowie gestalterische Änderungen am Vertragsgegenstand jederzeit vorzunehmen. Handelsübliche Abweichungen in Farbe, Gewicht etc. bleiben stets vorbehalten. Für den Fall, dass die Änderung des Vertragsgegenstandes über den handelsüblichen Umfang hinausgeht und darüber hinaus für den Besteller unzumutbar ist, erhält der Besteller ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, welches er zwei Wochen nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung durch uns schriftlich ausüben kann.

3. Die erste Bearbeitung eines Angebotes ist in der Regel kostenlos. Weitere Angebote und Entwurfsarbeiten sind nur insoweit unentgeltlich, als der Liefervertrag gültig wird und bleibt.

4. Wir behalten unsere Eigentums- und Urheberrechte an den übersandten Unterlagen, insbesondere Entwürfen, Zeichnungen, Skizzen und Abbildungen. Sie dürfen ohne unsere Einwilligung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.

5. Verträge werden von uns wirksam nur in der Form einer schriftlichen Auftragsannahme geschlossen.

6. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen nach Vertragsabschluss (Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Firma Schleicher maßgebend.

III. Erfüllungsort, Gerichtsstand und vereinbartes Recht

1. Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist Fulda.

2. Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

IV. Preise

1. Alle Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, netto ab Werk, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung. Nebenkosten wie Verpackung, Fracht, Zoll, Versicherung, Montage, Bankspesen werden gesondert berechnet

2. Soweit Mehrwertsteuer in unserer Abrechnung nicht enthalten ist, insbesondere weil, aufgrund von Angaben des Bestellers, wir von einer „innergemeinschaftlichen Lieferung“ im Sinne des §6a Umsatzsteuergesetz ausgehen und wir nachträglich mit einer Mehrwertsteuerzahllast belastet werden (§ 6 a IV  Umsatzsteuergesetz),

ist der Besteller verpflichtet, den Betrag, mit dem die Firma Schleicher belastet wird, an die Firma Schleicher zu bezahlen.  Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob die Firma Schleicher Mehrwertsteuer, Einfuhr-Umsatzsteuer oder vergleichbare Steuern im Inland oder im Ausland nachträglich abführen muss.

3. Transport und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nimmt die Firma Schleicher, mit Ausnahme von Paletten, nicht zurück.

V. Lieferzeit

1 Ein vereinbarter Liefertermin ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu dessen Ablauf unser Werk verlassen hat oder dem Besteller die Versandbereitschaft angezeigt wurde.

2. Hängt die Lieferung von Unterlagen, Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) oder der Klärung der für die Auftragsausführung wesentlichen Fragen ab, die der Besteller beizubringen hat, so ist ein zugesagter Liefertermin nur verbindlich, wenn der Auftraggeber bis zum Beginn der 8. Woche vor dem Liefertermin die Frage geklärt bzw. die Unterlagen oder Genehmigung beigebracht hat und uns bis zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende schriftliche Klärung im Sinne dieser Vorschrift beigebracht werden muss, richtet sich nach der gesonderten schriftlichen Bestimmung beider Parteien im Vertrag.

3. Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung.

4. Lieferfristen beginnen jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen und Genehmigungen sowie Klärung der für die Ausführung des Auftrages wesentlichen Fragen. Welche Unterlagen und Genehmigungen beizubringen sind, sowie welche Fragen durch den Besteller geklärt werden müssen, bestimmt sich nach der individualvertraglichen Vereinbarungen der Parteien.

5. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der vereinbarten Vorauszahlungspflichten des Bestellers voraus.

Darüber hinaus beginnt die Lieferfrist ebenfalls nach Erfüllung derjenigen Vertragspflichten, die unter Bezugnahme auf diese Vorschrift individualvertraglich gesondert festgelegt werden.

6. Bei Terminverzögerung gemäß den oben genannten Vorschriften ist ein neuer Liefer- und Montagetermin nur nach schriftlicher Zusage eines vertretungsberechtigen Mitarbeiters der Firma Schleicher verbindlich. Gleiches gilt für die Fälle, in denen der Termin aufgrund gesetzlicher Vorschriftenunverbindlich geworden ist.

7. Für den Fall, dass uns die Lieferung durch höhere Gewalt oder Ereignisse, die uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen( z.B. Betriebsstörungen, Streik , Aussperrung, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen), gleichgültig, ob sie bei uns oder anderen Zulieferern eintreten und wir die rechtzeitige Lieferung auch nicht durch Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt oder durch zumutbaren Einsatz rechtzeitig erbringen können, verschieben sich Liefertermine bzw. verlängern sich Lieferfristen um den Zeitraum der behindernden Störung. Dauert die Störung länger als 3 Monate, so ist jeder Vertragsteil berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen. Für den Fall der Kündigung sind der Firma Schleicher die Kosten der bereits durchgeführten Arbeiten inklusive Material zu ersetzen. Auf Verlangen jeder Partei hat die andere bei Ablaufen der 3-monatigen Verzögerungsfrist zu erklären, ob sie an dem Vertrag festhalten will oder nicht.

Die Firma Schleicher verpflichtet sich, dem Besteller den Eintritt einer Verzögerung baldmöglichst schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für den Wegfall der Verzögerung.

8. Haben wir die Überschreitung des Liefertermins zu vertreten, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, nachdem er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen ist.

9. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist führen zu ‚Schadensersatzansprüchen gegen die Firma Schleicher nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Schleicher oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Dies gilt nicht, wenn ein Fixgeschäft abgeschlossen wurde. Die gesetzlichen Beweislastregelungen bleiben unberührt.

VII. Lieferung, Gefahrenübergang, Abnahme, Annahmeverzug

1.  Die Lieferung erfolgt ab Werk Neuhof, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist die Firma Schleicher berechtigt, die Art der Versendung selbst zu bestimmen.

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Übergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person  über.

VIII. Gewährleistung

1. Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschl. Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Geltendmachung von Mängelansprüchen durch den kfm. Besteller setzt voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungs-gemäß nachgekommen ist.

3. Die Firma Schleicher kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller nicht allen seinen Zahlungspflichten mit Ausnahme eines Betrages, der dem Minderungsbetrag bezüglich der mangelhaften Ware entspricht, nachgekommen ist. In diesem Fall ist der Besteller zur Vorauszahlung nur verpflichtet, wenn die Firma Schleicher ihre Mängelhaftung im Rahmen dieser AGB ihm gegenüber schriftlich bestätigt hat.

4. Der Firma Schleicher ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle zu überprüfen.

5. Mängelansprüche verjähren nach einem Jahr ab Gefahrübergang.

6. Bevor der Besteller weitere Ansprüche oder Rechte geltend machen kann, ist der Firma Schleicher zunächst Gelegenheit zu einer Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung trotz wenigstens zweimaliger Versuche fehl, verweigert die Firma Schleicher die Nichtnacherfüllung oder ist die Nacherfüllung nicht möglich oder dem Besteller nicht zuzumuten, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Für die Geltendmachung von Schadensersatz gilt Ziffer IX.

IX Schadensersatz

Die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Mängel der gelieferten Ware ist ausgeschlossen, soweit die Firma Schleicher eine Nacherfüllung aus Gründen, die die Firma Schleicher nicht zu vertreten hat, nicht durchführen kann. Die Geltendmachung von Schadenersatz für Mängel und Mängelfolgeschäden die auf der Lieferung von mangelhaften Waren beruhen, setzt grundsätzlich voraus, dass die Firma Schleicher den Mangel vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch eine fahrlässige erhebliche Pflichtverletzung verschuldet hat.

2.  Die Firma Schleicher haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Firma Schleicher nur

für Schäden aus der Verletzung für Leben und Gesundheit

3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Firma Schleicher einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.

X. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Somit sichert das vorbehaltene Eigentum an dem Liefergegenstand auch Forderungen gegen den Besteller aus Verträgen, die sich nicht auf den Liefergegenstand beziehen.

2. Der Besteller darf den Liefergegenstand nur in regelmäßigem Geschäftsverkehr veräußern, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Er tritt schon im Abschluss des Kaufvertrages zwischen ihm und uns, die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch ‚Dritte hat der Besteller den Lieferer unverzüglich unter Beifügung aller Unterlagen (Pfändungsprotokolle usw.) zu benachrichtigen.

3. Der Besteller hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Ware in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, Erforderliche Reparaturen sind sofort durch uns – abgesehen von Notfällen – auf Kosten des Bestellers durchzuführen. Die Firma Schleicher übernimmt die Kosten dieser ‚Reparaturen insoweit, als sie im Rahmen der oben aufgeführten Gewährleistungsbestimmungen zu Ersatzlieferungen oder Nachbesserung verpflichtet ist.

XI Zahlungsbedingungen

1. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne Abzug so zu leisten: 1/3 nach Eingang der Auftragsbestätigung und der 1.Abschlagsrechnung, 1/3 nach Anzeige der Versandbereitschaft und Erhalt der 2. Abschlagsrechnung, den Rest innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Schlussrechnung.

2. Bei schuldhafter Nichtzahlung nach Fälligkeit können wir ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als Vertragsstrafe vom Besteller fordern

3. Ist der Besteller mit einer Zahlung mehr als 10 Tage in Verzug oder bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit, so sind wir zur weiteren Lieferungen aus laufenden Verträgen nicht verpflichtet.

XII Verzug des Bestellers

1. Nimmt der Besteller die Ware zum vereinbarten Liefertermin nicht ab oder verzögert sich der Montagetermin ohne unser Verschulden, können wir Ersatz unserer Mehraufwendungen verlangen.

2. Ist die Firma Schleicher berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, so können wir, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15 % unseres Preises als Schadenersatz fordern, wenn nicht der Besteller nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

XIII. Sonstiges

Wir sind erst nach Sicherstellung der Kaufpreisfinanzierung zur Auslieferung verpflichtet.

                                                                                                                                                                                                                          

Maschinenbau-Schleicher Markus Schleicher

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